Ruhrgebiet aktuell
CDU: Ruhrgebiet muss bei Landeszuweisungen gleichberechtigt sein
"Die Einbeziehung des Regionalverbands Ruhr in den Verteilungsschlüssel des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) ist von grundsätzlicher Bedeutung“ erklärt Roland Mitschke, Vorsitzender der CDU-Fraktion im RVR. „Die Verteilung der Mittel des Konjunkturpakets II erfolgte nach den Mechanismen des GFG. Die beiden Landschaftsverbände wurden daher berücksichtigt, der Regionalverband Ruhr nicht. Das muss sich ändern.“
Roland Mitschke verweist darauf, dass laut Gesetz über den Regionalverband Ruhr dieser ausdrücklich Empfänger von Schlüsselzuweisungen werden kann. „Wir erwarten vom Landesgesetzgeber eine Beteiligung des RVR. Von den Oberbürgermeistern und Landräten der Region erwarten wir, dass sie selber und über die kommunalen Spitzenverbände das Anliegen unterstützen.“ Neben einer Gleichbehandlung bei der Finanzierung der Aufgaben des Regionalverbands sieht Roland Mitschke darin auch einen Weg, den Verband durch diese neue Finanzierungsquelle ein Stück unabhängiger von den durch die Mitgliedskommunen gezahlte Verbandsumlage zu machen und damit regionalpolitisch zu stärken.
Im Rahmen des Gemeindefinanzierungsgesetzes wird jährlich der dort festgesetzte Anteil von 23vH an den Gemeinschaftssteuern (Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer) auf die kommunale Ebene als so genannte Schlüsselzuweisung verteilt.
Das „Ruhrparlament“ hat die von der CDU initiierte entsprechende Resolution auf ihrer Sitzung am 22. Juni 2009 einstimmig verabschiedet.


